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Anschrift: | Berliner Ring 8-10, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 04531894880 |
E-Mail: | familienkasse-nord@arbeitsagentur.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Normannenweg 36, 20537 Hamburg |
Telefon: | 040115 |
E-Mail: | zpd-poststelle@zpd.hamburg.de |
Anschrift: | Nagelsweg 9, 20097 Hamburg |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 04028553980 |
E-Mail: | familienkasse-nord@arbeitsagentur.de |
Anschrift: | Wulf-Werum-Str. 2, 21337 Lüneburg |
Telefon: | 08004555533 |
Fax: | 041317896179 |
E-Mail: | familienkasse-niedersachsen-bremen@arbeitsagentur.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde östlich von Hamburg ist Sitz des Amtes Sandesneben-Nusse. 1230 erstmals urkundlich genannt, ist Sandesneben heute maßgeblich durch seine imposante Marienkirche aus dem 14. Jahrhundert geprägt.
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Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.
Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.
Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.
Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.
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