Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz |
Telefon: | 045037709301 |
Fax: | 04503770987 |
E-Mail: | info@gemeinde-scharbeutz.de |
Anschrift: | Lübecker Straße 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788600 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand |
Telefon: | 045038070 |
Fax: | 04503807211 |
E-Mail: | info@timmendorfer-strand.org |
Anschrift: | An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel |
Telefon: | 04521793227 |
Fax: | 04521793100 |
E-Mail: | buergerbuero@eutin.de |
Anschrift: | Bäderstraße 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 045048030 |
Fax: | 04504803111 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 04561619406 |
Fax: | 04561619328 |
E-Mail: | info@neustadt-holstein.de |
Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 04525495139 |
Fax: | 04525495239 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
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Scharbeutz im Kreis Ostholstein liegt an der Lübecker Bucht und gehört zum glazialen Östlichen Hügelland. Sehenswert ist das Museum des Vereins für Heimatgeschichte der Gemeinde Scharbeutz e. V. mit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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