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Stadtkassen in Plön (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Kasse Amt Schrevenborn
27.14 km von Plön (Landkreis)
Anschrift:Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Telefon:04312409212
Fax:04312409600
E-Mail:info@amt-schrevenborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(6)
Stadtkasse Neumünster/ Bönebüttel/ Wasbek
29.38 km von Plön (Landkreis)
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219422329
Fax:043219422095
E-Mail:stadt@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
11 - 12 von 12
Weitere Behörden in der Nähe von Plön (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Stadtkasse Plön
0.19 km von Plön (Landkreis)
Anschrift:Schloßberg 3-4, 24306 Plön
Telefon:04522505729
Fax:0452250599729
E-Mail:info@ploen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Kasse Amt Großer Plöner See
8.94 km von Plön (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 2, 23715 Bosau
Telefon:04522747135
Fax:04522747133
E-Mail:info@amt-gps.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-16 Uhr, mittwochs geschlossen
(0)
Kasse Malente
9.32 km von Plön (Landkreis)
Anschrift:Bahnhofstr. 31, 23714 Bad Malente-Gremsmühlen
Telefon:0452399200
Fax:04523992050
E-Mail:info@gemeinde-malente.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12:30 Uhr
Di 15-17 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 16-18 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
(0)
Kasse Amt Preetz-Land
10.98 km von Plön (Landkreis)
Anschrift:Am Berg 2, 24211 Schellhorn
Telefon:043428866103
Fax:043428866109
E-Mail:info@amtpreetzland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
(0)
Stadtkasse Preetz
12.24 km von Plön (Landkreis)
Anschrift:Bahnhofstraße 24, 24211 Preetz
Telefon:04342303216
Fax:04342303229
E-Mail:jens.ehrig@preetz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr, mittwochs geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Plön (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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