Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Toft 7, 24860 Böklund |
Telefon: | 04623780 |
Fax: | 0462378400 |
E-Mail: | info@amt-suedangeln.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | rainer.stiemcke@schleswig-flensburg.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | kreis@schleswig-flensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 24986 Mittelangeln |
Telefon: | 04633944418 |
Fax: | 04633944427 |
E-Mail: | ordnungsamt@amt-mittelangeln.de |
Anschrift: | Tornschauer Str. 3-5, 24963 Tarp |
Telefon: | 04638880 |
Fax: | 046388811 |
E-Mail: | info@amt-oeversee.de |
Anschrift: | Schulstr. 1, 24975 Hürup |
Telefon: | 046348814 |
Fax: | 046348822 |
E-Mail: | ordnungsamt@amt-huerup.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 24852 Eggebek |
Telefon: | 046099000 |
Fax: | 04609900150 |
E-Mail: | info@amt-eggebek.de |
Anschrift: | Schleswiger Straße 66, 24931 Flensburg |
Telefon: | 0461850 |
Fax: | 0461852992 |
E-Mail: | ordnungsverwaltung@flensburg.de |
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Havetoft liegt am Havetofter See, nördlich von Schleswig. Ein Besuch der alten Wassermühle am See lohnt sich und auch das 1888 erbaute Elisabethheim, ein Waisenheim, ist sehenswert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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