Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 41, 24887 Silberstedt |
Telefon: | 046269614 |
Fax: | 046269696 |
E-Mail: | amtsverwaltung@amt-arensharde.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | rainer.stiemcke@schleswig-flensburg.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621870 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | kreis@schleswig-flensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Panellenweg 5, 24866 Busdorf |
Telefon: | 0462138925 |
Fax: | 0462138935 |
E-Mail: | info@amt-haddeby.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 24852 Eggebek |
Telefon: | 046099000 |
Fax: | 04609900150 |
E-Mail: | info@amt-eggebek.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig |
Telefon: | 04621814320 |
Fax: | 04621814199 |
E-Mail: | stadt@schleswig.de |
Anschrift: | Am Markt 10, 24848 Kropp |
Telefon: | 046247235 |
Fax: | 046247250 |
E-Mail: | info@amt-ks.de |
Anschrift: | Westerende 41, 25884 Viöl |
Telefon: | 04843209011 |
Fax: | 04843209070 |
E-Mail: | info@amt-vioel.de |
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1416 wurde Silberstedt erstmals schriftlich dokumentiert und befindet sich am Fluss Treene, unweit von Schleswig. Die Nähe zu Jübek und Schleswig macht Silberstedt besonders attraktiv für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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