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Anschrift: | Segeberger Str. 41, 23845 Itzstedt |
Telefon: | 04535509146 |
Fax: | 04535509153 |
E-Mail: | info@amt-itzstedt.de |
Anschrift: | Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 0455195199111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hamburger Straße 28, 23816 Leezen |
Telefon: | 04552997727 |
Fax: | 04552997725 |
E-Mail: | info@amt-leezen.de |
Anschrift: | Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf |
Telefon: | 0419195060 |
Fax: | 04191950628 |
E-Mail: | info@amt-kisdorf.de |
Anschrift: | Eckhorst 34, 22941 Bargteheide |
Telefon: | 04532404574 |
Fax: | 04532404599 |
E-Mail: | info@bargteheide-land.de |
Anschrift: | Rathausstraße 24-26, 22941 Bargteheide |
Telefon: | 045324047407 |
Fax: | 045324047150 |
E-Mail: | info@bargteheide.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg |
Telefon: | 04193963312 |
Fax: | 04193963190 |
E-Mail: | gemeinde@h-u.de |
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Im Jahr 1317 fand Itzstedt erstmals schriftliche Erwähnung. Die Gemeinde befindet sich ca. 16 km nordöstlich von Norderstedt. Der Itzstedter See ist ein beliebtes Ausflugsziel und bietet seinen Besuchern...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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