Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schmalfelder Str. 9, 24568 Kaltenkirchen |
Telefon: | 04191500921 |
Fax: | 04191500932 |
E-Mail: | p.kerl@kaltenkirchen-land.de |
Anschrift: | Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 0455195199111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bleeck 15-19, 24576 Bad Bramstedt |
Telefon: | 0419250661 |
Fax: | 0419250663 |
E-Mail: | zentrale@bad-bramstedt.de |
Anschrift: | Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf |
Telefon: | 04191950645 |
Fax: | 04191950628 |
E-Mail: | info@amt-kisdorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg |
Telefon: | 04193963332 |
Fax: | 04193963190 |
E-Mail: | gemeinde@h-u.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 25355 Barmstedt |
Telefon: | 0412368101 |
Fax: | 04123681260 |
E-Mail: | info@stadt-barmstedt.de |
Anschrift: | Chemnitzstraße 30, 25355 Barmstedt |
Telefon: | 04123688132 |
Fax: | 04123688144 |
E-Mail: | info@amt-rantzau.de |
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Zwischen Kaltenkirchen und Bad Bramstedt befindet sich der Ort Lentföhrden. Schon 1479 wurde Lentföhrden am historischen Ochsenweg erstmals urkundlich genannt. Die reizvolle Landschaft rund um die Gemeinde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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