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Anschrift: | Dorfstr. 44, 23815 Geschendorf |
Telefon: | 04553710 |
Fax: | 0455315265 |
Anschrift: | Lauterbachstraße 7, 21073 Hamburg |
Telefon: | 040428654610 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Hamfelder Redder 1, 21039 Börnsen |
Telefon: | 0407204194 |
Fax: | 04079011939 |
Anschrift: | Wilhelm-Busch-Weg 7, 25358 Horst (Holstein) |
Telefon: | 0412638404 |
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Anschrift: | Am Sportplatz 5, 23619 Zarpen |
Telefon: | 045331759 |
Fax: | 04533792318 |
Anschrift: | Neugrabener Markt 3, 21149 Hamburg |
Telefon: | 040428654710 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Am Wedel 2, 21521 Dassendorf |
Telefon: | 041042757 |
Fax: | 04104960758 |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 25548 Kellinghusen |
Telefon: | 048222098 |
Fax: | 04822209830 |
Anschrift: | Klingenberg 7, 23896 Nusse |
Telefon: | 04543435980 |
Fax: | 045434359819 |
E-Mail: | nusse.pst@polizei.landsh.de |
Anschrift: | Schulstraße 2, 21039 Escheburg |
Telefon: | 041522200 |
Fax: | 04152887972 |
Tangstedt ist nördlich von Hamburg, unweit von Norderstedt gelegen. Vermutlich wurde der Ort schon in prähistorischer Zeit besiedelt. Das Naherholungsgebiet Oberalster macht Tangstedt besonders attraktiv...
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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