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Anschrift: | Altenburger Straße 48b, 04617 Rositz |
Telefon: | 03449845417 |
Fax: | 03449845499 |
E-Mail: | sekretariat@vg-rositz.de |
Anschrift: | Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586132 |
Fax: | 03447586106 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 1, 04610 Meuselwitz |
Telefon: | 03448443404 |
Fax: | 034483498 |
E-Mail: | info@meuselwitz.de |
Anschrift: | Kornmarkt 1, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447594324 |
Fax: | 03447594329 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-altenburg.de |
Anschrift: | Pegauer Str. 17, 04613 Lucka |
Telefon: | 03449231119 |
Fax: | 03449231199 |
E-Mail: | post@lucka.de |
Anschrift: | Breite Str. 2, 04617 Treben |
Telefon: | 03434370317 |
Fax: | 03434370327 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-pleissenaue.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 06729 Elsteraue |
Telefon: | 03441226170 |
Fax: | 03441226123 |
E-Mail: | ordnungswesen@gemeinde-elsteraue.de |
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Kriebitzsch liegt im Landkreis Altenburger Land im Freistaat Thüringen. Die kleine Gemeinde grenzt an Meuselwitz, Rositz, Monstab, Großröda und Starkenberg. 1216 wurde Kriebitzsch erstmals als romanische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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