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Anschrift: | Lindenaustraße 9, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586132 |
Fax: | 03447586106 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Anschrift: | Breite Str. 2, 04617 Treben |
Telefon: | 03434370317 |
Fax: | 03434370327 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-pleissenaue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kornmarkt 1, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447594324 |
Fax: | 03447594329 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-altenburg.de |
Anschrift: | Bachstraße 1, 04603 Nobitz |
Telefon: | 0344731080 |
Fax: | 03447310829 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Altenburger Straße 48b, 04617 Rositz |
Telefon: | 03449845417 |
Fax: | 03449845499 |
E-Mail: | sekretariat@vg-rositz.de |
Anschrift: | Markt 13-15, 04654 Frohburg |
Telefon: | 03434880548 |
Fax: | 03434880539 |
E-Mail: | m.schwurack@frohburg.de |
Anschrift: | Rathausstraße 25, 04565 Regis-Breitingen |
Telefon: | 03434371819 |
Fax: | 03434371830 |
E-Mail: | info@stadt-regis-breitingen.de |
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Windischleuba liegt im thüringischen Altenburger Land nahe der Stadt Altenburg. Urkundlich erwähnt wurde es im Jahr 1244. Die Nikolauskirche im Ort hat die einzig erhaltene Trampeli Orgel. Das einstige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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