Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Martin-Luther-Str. 1a, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586626 |
Fax: | 03447586629 |
E-Mail: | strassenverkehr@altenburgerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Anschrift: | Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna |
Telefon: | 034332412001 |
Fax: | 034332417089 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Friedensplatz 1, 09120 Chemnitz |
Telefon: | 03714886601 |
Fax: | 03714886699 |
E-Mail: | tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de |
Anschrift: | Wiesestraße 125 , 07548 Gera |
Telefon: | 03658382450 |
Fax: | 03658382445 |
E-Mail: | kfz-zulassung@gera.de |
Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413002700 |
Fax: | 037413004051 |
E-Mail: | spranger.constanze@vogtlandkreis.de |
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Die Gemeinde Ziegelheim wurde nach der Wende dem Bundesland Thüringen zugeordnet und liegt im Altenburger Land, unmittelbar an der Grenze des Landes Sachsen. Die ländliche Gemeinde besteht aus vier...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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