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Anschrift: | Tambacher Str. 2, 99887 Georgenthal |
Telefon: | 036253380 |
Fax: | 03625338102 |
E-Mail: | sekretariat@georgenthal.de |
Anschrift: | 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha |
Telefon: | 03621214501 |
Fax: | 03621214599 |
E-Mail: | ordnung@kreis-gth.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf |
Telefon: | 03624330221 |
Fax: | 03624313634 |
E-Mail: | poststelle@ohrdruf.de |
Anschrift: | Gartenstraße 9, 99894 Friedrichroda |
Telefon: | 03623330128 |
Fax: | 03623330211 |
E-Mail: | stadt@friedrichroda.de |
Anschrift: | Markt 1, 99880 Waltershausen |
Telefon: | 03622630130 |
Fax: | 03622630290 |
E-Mail: | hauptamt@stadt-waltershausen.de |
Anschrift: | Theodor-Neubauer-Park 1, 99891 Bad Tabarz |
Telefon: | 03625956415 |
Fax: | 03625956460 |
E-Mail: | info@tabarz.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 1, 99867 Gotha |
Telefon: | 03621222222 |
Fax: | 03621222242 |
E-Mail: | ob-buero@gotha.de |
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Die kleine Gemeinde Georgenthal liegt im thüringischen Landkreis Gotha. Der Beginn der Dorfgeschichte wird für das 12. Jahrhundert angenommen, begründet mit dem Bau eines Klosters. Die Nähe zum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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