Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Häfenmarkt 164, 98663 Bad Colberg-Heldburg |
Telefon: | 03687128826 |
Fax: | 03687128888 |
E-Mail: | ordnungsamt@vg-heldburgerunterland.de |
Anschrift: | Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | poststelle@lrahbn.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Griebelstraße 28, 98631 Römhild |
Telefon: | 03694888121 |
Fax: | 03694888122 |
E-Mail: | info@stadt-roemhild.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 97631 Bad Königshofen im Grabfeld |
Telefon: | 097614090 |
Fax: | 09761409999 |
E-Mail: | info@bad-koenigshofen.de |
Anschrift: | Josef-Sperl-Str. 3, 97631 Bad Königshofen im Grabfeld |
Telefon: | 09761402131 |
Fax: | 0976140259 |
E-Mail: | info@vg-koen.de |
Anschrift: | Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 03685774122 |
Fax: | 03685774132 |
E-Mail: | l.amman@hildburghausen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 24, 96126 Maroldsweisach |
Telefon: | 09532922224 |
Fax: | 09532922236 |
E-Mail: | info@maroldsweisach.de |
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Schlechtsart ist eine Gemeinde im Landkreis Hildburghausen in Thüringen. Die Ortschaft wurde erstmals 1260 urkundlich erwähnt. Besonders an Schlechtsart ist die Dorfkirche mit Kirchturm aus dem 15...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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