Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 98660 Themar |
Telefon: | 03687368814 |
Fax: | 03687368829 |
E-Mail: | info@vg-feldstein.de |
Anschrift: | Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | poststelle@lrahbn.thueringen.de |
Anschrift: | Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | poststelle@lrahbn.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zella-Meininger-Str. 6, 98547 Schwarza |
Telefon: | 03684379242 |
Fax: | 03684379299 |
E-Mail: | info@vg-ds.de |
Anschrift: | Markt 1, 98660 Themar |
Telefon: | 0368736880 |
Fax: | 03687368829 |
E-Mail: | sekretariat@themar.de |
Anschrift: | Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681742523 |
Fax: | 03681743660 |
E-Mail: | poststelle@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Einhäuser Str. 3, 98617 Obermaßfeld-Grimmenthal |
Telefon: | 03694928622 |
Fax: | 03694928629 |
E-Mail: | info@vg-ds.de |
Anschrift: | Rathausstraße 4, 98544 Zella-Mehlis |
Telefon: | 03682852607 |
Fax: | 03682852400 |
E-Mail: | hasert@zella-mehlis.de |
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Schmeheim liegt am nordwestlichen Rand des Landkreises Hildburghausen in Thüringen in der Nähe der Stadt Suhl. Für das Jahr 914 ist eine erste urkundliche Erwähnung Schmeheims nachgewiesen. Die Ortschaft...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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