Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 14, 06556 Artern |
Telefon: | 03466325521 |
Fax: | 03466325550 |
E-Mail: | info@artern.de |
Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741175 |
Fax: | 0363274188874 |
E-Mail: | ga@kyffhaeuser.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Forststraße 9, 06542 Allstedt |
Telefon: | 03465286432 |
Fax: | 03465286418 |
E-Mail: | info@allstedt.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen |
Telefon: | 03467372132 |
Fax: | 0346737222 |
E-Mail: | info@anderschmuecke.de |
Anschrift: | Markt 7a, 06526 Sangerhausen |
Telefon: | 03464565254 |
Fax: | 03464565208 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@stadt.sangerhausen.de |
Anschrift: | Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen |
Telefon: | 034645354101 |
Fax: | 034645354190 |
E-Mail: | ordnungsamt@lkmsh.de |
Anschrift: | Schulplatz 6, 06571 Roßleben-Wiehe |
Telefon: | 034672863500 |
Fax: | 034672863590 |
E-Mail: | ordnungsamt@rossleben-wiehe.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Artern liegt im Landkreis Kyffhäuser in Thüringen. Sachsen-Anhalt grenzt unmittelbar an die Stadt, die auf der Nordseite der Unstrut liegt. Eine erste urkundliche Erwähnung erfolgte am Anfang des 9...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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