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Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741601 |
Fax: | 0363274188601 |
E-Mail: | bauverwaltung@kyffhaeuser.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neuendorfstr. 3, 99706 Kyffhäuserland |
Telefon: | 03467166021 |
Fax: | 03467166030 |
E-Mail: | info@kyffhaeuserland.de |
Anschrift: | Lange Str. 8, 06537 Kelbra (Kyffhäuser) |
Telefon: | 034651383310 |
Fax: | 03465138322 |
E-Mail: | info@vwg-goldene-aue.de |
Anschrift: | Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen |
Telefon: | 03467172023 |
Fax: | 03467162063 |
E-Mail: | info@bad-frankenhausen.de |
Anschrift: | Hüttenhof 1, 06536 Südharz |
Telefon: | 03465138963 |
Fax: | 03465138980 |
E-Mail: | info@rossla.de |
Anschrift: | Markt 7, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632622191 |
Fax: | 03632622260 |
E-Mail: | bauamt@sondershausen.de |
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Die Gemeinde Steinthaleben liegt am Südwestrand des Naturparks Kyffhäuser im gleichnamigen Landkreis in Thüringen und besteht aus den Ortsteilen Rathsfeld und Kyffhausen. 1093 erfolgte die erste...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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