Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Alten Tor 8, 99734 Nordhausen |
Telefon: | 036319110 |
Fax: | 03631911241 |
E-Mail: | poststelle@lrandh.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 8, 99706 Sondershausen |
Telefon: | 03632741161 |
Fax: | 0363274188161 |
E-Mail: | sva@kyffhaeuser.de |
Anschrift: | Bonatstr. 50, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601800 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Anschrift: | Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 036066500 |
Fax: | 036066509046 |
E-Mail: | poststelle@kreis-eic.de |
Anschrift: | Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 0551525223 |
Fax: | 05515256223 |
E-Mail: | deichfuss.holger@landkreisgoettingen.de |
Anschrift: | Alte Promenade 27, 06526 Sangerhausen |
Telefon: | 034645354201 |
Fax: | 034645354290 |
E-Mail: | stva@lkmsh.de |
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Kehmstedt ist eine Gemeinde, die im Landkreis Nordhausen in Thüringen liegt. Die Entstehung der Ortschaft wird um 800 vermutet, eine erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr 1093. Das kulturelle Leben...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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