Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz |
Telefon: | 03660157118 |
Fax: | 03660157122 |
E-Mail: | bauamt@bad-klosterlausnitz.de |
Anschrift: | Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170385 |
Fax: | 03669170748 |
E-Mail: | bv@lrashk.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf |
Telefon: | 03660157732 |
Fax: | 03660157750 |
E-Mail: | info@vg-hermsdorf.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf |
Telefon: | 036606835022 |
Fax: | 036606835013 |
E-Mail: | bauamt@gemeinde-kraftsdorf.de |
Anschrift: | Markt 27, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669173447 |
Fax: | 03669173430 |
E-Mail: | kontakt@rathaus-eisenberg.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 07616 Bürgel |
Telefon: | 03669249131 |
Fax: | 03669222253 |
E-Mail: | info@stadt-buergel.de |
Anschrift: | Heinrich-Schütz-Str. 4, 07586 Bad Köstritz |
Telefon: | 03660588140 |
E-Mail: | manuela.boigs@stadt-bad-koestritz.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Bad-Klosterlausnitz liegt im Landkreis Saale-Holzland in Thüringen. Waldreich und zwischen Saale und Elster gelegen, bietet der Kur- und Erholungsort viele Möglichkeiten für Wanderungen und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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