Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Alten Versuchsfeld 1, 07629 Hermsdorf |
Telefon: | 03660157727 |
Fax: | 03660157750 |
E-Mail: | info@vg-hermsdorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Straße der Einheit 63, 07586 Kraftsdorf |
Telefon: | 036606835024 |
Fax: | 036606835013 |
E-Mail: | kasse@gemeinde-kraftsdorf.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Platz 13, 07589 Münchenbernsdorf |
Telefon: | 03660489925 |
Fax: | 03660489955 |
E-Mail: | stadt@muenchenbernsdorf.de |
Anschrift: | Markt 3, 07639 Bad Klosterlausnitz |
Telefon: | 03660157126 |
Fax: | 03660157122 |
E-Mail: | kasse@bad-klosterlausnitz.de |
Anschrift: | Heinrich-Schütz-Straße 4, 07586 Bad Köstritz |
Telefon: | 03660588114 |
E-Mail: | heike.schmidt@stadt-bad-koestritz.de |
Anschrift: | Am Porstendorfer Weg 1, 07570 Harth-Pöllnitz |
Telefon: | 036607204634 |
Fax: | 03660760590 |
E-Mail: | kaemmerei@harthpoellnitz.de |
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St. Gangloff ist eine auf sieben Hügeln erbaute Gemeinde im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen, was ihr den Beinamen Thüringisches Rom einbrachte. 1266 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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