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Die Kleinstadt Bad-Blankenburg liegt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Freistaat Thüringen. Eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes ist für das Jahr 1267 nachgewiesen. 1323 erhielt Bad-Blankenburg...
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Betreuungsgerichte befassen sich als Abteilungen der Amtsgerichte mit Angelegenheiten der Unterbringung und Betreuung von volljährigen Personen.
Das Betreuungsgericht trug bis 2009 den Namen Vormundschaftsgericht. Als solches war das Betreuungsgericht ebenfalls für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger zuständig, aber auch für die Angelegenheiten Minderjähriger.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde 2008 erlassen und trat als Bundesgesetz 2009 in Kraft. Inhalte sind u. a. die Einführung des Großen Familiengerichts sowie Richtlinien zu Streitschlichtungen für Scheidungsfolgesachen.
Wenn das Gericht zugunsten einer Betreuungsanordnung entscheidet, wird normalerweise ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Wesentlicher Bestandteil des Betreuungsverfahrens ist die Bestellung eines Betreuers.
Das Bestellen eines Betreuers fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betreuungsgerichts. Die Auswahl des Betreuers erfolgt entsprechend einer Rangfolge der möglichen Betreuer.
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