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Anschrift: | Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf |
Telefon: | 03673334918 |
Fax: | 03673322252 |
E-Mail: | picha@kaulsdorf-saale.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 07338 Leutenberg |
Telefon: | 03673423112 |
Fax: | 03673422208 |
E-Mail: | sgrosch@leutenberg.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03671673124 |
Fax: | 03671673149 |
E-Mail: | poststelle@unterwellenborn.de |
Anschrift: | Pößnecker Str. 2, 07389 Ranis |
Telefon: | 03647431244 |
Fax: | 03647431233 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Pößnecker Straße 24, 07387 Krölpa |
Telefon: | 0364743140 |
Fax: | 03647431422 |
E-Mail: | info@kroelpa.de |
Anschrift: | Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale |
Telefon: | 03671598263 |
Fax: | 03671598206 |
E-Mail: | kaemmerei@stadt-saalfeld.de |
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Die Gemeinde Hohenwarte ist ein Naherholungsgebiet im Thüringer Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Die Ortschaft wurde erstmals 1361 in einer Urkunde erwähnt. Hier befindet sich der drittgrößte Stausee der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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