Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 07426 Königsee-Rottenbach |
Telefon: | 03673849741 |
Fax: | 03673849749 |
E-Mail: | stadt@koenigsee.de |
Anschrift: | Schloßstr. 24, 07318 Saalfeld |
Telefon: | 036718230 |
Fax: | 03671823370 |
E-Mail: | bauaufsicht@kreis-slf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 07422 Bad Blankenburg |
Telefon: | 0367413761 |
Fax: | 0367413755 |
E-Mail: | stadt@bad-blankenburg.de |
Anschrift: | Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm |
Telefon: | 03629668823 |
Fax: | 03629668812 |
E-Mail: | poststelle@stadtilm.de |
Anschrift: | Markt 7, 98744 Schwarzatal OT Oberweißbach |
Telefon: | 03670567411 |
Fax: | 03670567198 |
E-Mail: | poststelle@vg-schwarzatal.de |
Anschrift: | Markt 7, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 03672486611 |
Fax: | 03672486132 |
E-Mail: | stadt@rudolstadt.de |
Anschrift: | Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale |
Telefon: | 03671598341 |
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Rottenbach ist eine thüringische Gemeinde des Saalfeld-Rudolstadt-Kreises. Die Ortschaft wurde 1253 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind die Klosterruine Paulinzella und das Museum für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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