Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934850 |
Fax: | 03693485152 |
E-Mail: | info@lra-sm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kreuzbergstr. 42 b, 36043 Fulda |
Telefon: | 066160061100 |
Fax: | 066160061141 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@landkreis-fulda.de |
Anschrift: | Siemensstr. 10, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale |
Telefon: | 0977194660 |
Fax: | 0977194300 |
E-Mail: | info@rhoen-grabfeld.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695616101 |
Fax: | 03695616199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Münchner Straße 5, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718017037 |
Fax: | 09718017050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld |
Telefon: | 06621870 |
E-Mail: | landkreis@hef-rof.de |
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Frankenheim liegt im Dreiländereck zwischen den Städten Fulda und Meiningen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen. 1228 wurde der Ort erstmals in einer Urkunde erwähnt. Die Bewohner feiern...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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