Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Puschkinplatz 1, 99638 Kindelbrück |
Telefon: | 03637551023 |
E-Mail: | poststelle@vg-kindelbrueck.de |
Anschrift: | Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634354638 |
Fax: | 03634354126 |
E-Mail: | bauaufsicht@lra-soemmerda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 26, 99631 Weißensee |
Telefon: | 03637422013 |
Fax: | 03637422030 |
E-Mail: | info@weissensee.de |
Anschrift: | Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen |
Telefon: | 0346737225 |
Fax: | 0346737222 |
E-Mail: | info@anderschmuecke.de |
Anschrift: | Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen |
Telefon: | 03467172023 |
Fax: | 03467162063 |
E-Mail: | info@bad-frankenhausen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 13a, 99718 Greußen |
Telefon: | 03636762274 |
Fax: | 03636762276 |
E-Mail: | sachbereich.bauwesen@vgem-greussen.de |
Anschrift: | Marktstraße 1-2, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634350363 |
Fax: | 03634621477 |
E-Mail: | mail@stadtsoemmerda.de |
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Kindelbrück liegt im Landkreis Sömmerda im Freistaat Thüringen. Die Stadt befindet sich im Thüringer Becken an einem Unterlauf der Wipper. Bekannt ist der Ort als eines der größten Obstanbaugebiete...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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