Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 52, 99955 Herbsleben |
Telefon: | 03604138712 |
Fax: | 03604138725 |
E-Mail: | bauverwaltung@gemeinde-herbsleben.de |
Anschrift: | Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen |
Telefon: | 03601802793 |
Fax: | 03601801081 |
E-Mail: | poststelle@uh-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 99955 Bad Tennstedt |
Telefon: | 03604138033 |
Fax: | 03604138025 |
E-Mail: | post@vg.badtennstedt.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 99189 Gebesee |
Telefon: | 03620166626 |
Fax: | 03620166633 |
Anschrift: | Markt 7, 99958 Tonna |
Telefon: | 0360427570 |
Fax: | 03604275750 |
E-Mail: | info@fahner-hoehe.de |
Anschrift: | Thomas-Müntzer-Str. 69, 99189 Elxleben |
Telefon: | 036201826121 |
Fax: | 036201826122 |
E-Mail: | j.pfannmoeller-cimino@gemeinde-elxleben.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt |
Telefon: | 03637651326 |
Fax: | 03637651321 |
E-Mail: | post@vgstraussfurt.de |
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Herbsleben ist vor allem durch seine Lage am Unstrut-Radweg bekannt. Die Gemeinde wird von der Unstrut durchflossen und ist erfüllende Gemeinde für Großvargula. Bereits im Jahre 780 wurde Herbsleben...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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