Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 99837 Werra-Suhl-Tal |
Telefon: | 03692233134 |
Fax: | 03692233210 |
E-Mail: | info@stadt-werra-suhl-tal.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 0369561591 |
Fax: | 03695615999 |
E-Mail: | info@wartburgkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilhelmstr. 53, 99834 Gerstungen |
Telefon: | 0369222450 |
Fax: | 036922245500 |
E-Mail: | info@gerstungen.de |
Anschrift: | Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck |
Telefon: | 06626920025 |
Fax: | 06626920050 |
E-Mail: | gemeinde@wildeck.de |
Anschrift: | Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) |
Telefon: | 066249330 |
Fax: | 06624933100 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 15, 37293 Herleshausen |
Telefon: | 05654989514 |
Fax: | 05654989533 |
E-Mail: | alexandra.brueckner@herleshausen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 11, 36460 Dorndorf |
Telefon: | 03696323723 |
Fax: | 03696323777 |
E-Mail: | info@krayenberggemeinde.de |
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Berka an der Werra liegt ca. 25 km westlich von Eisenach, am Rande des Richelsdorfer Gebirges. Vermutlich fand die Stadt schon im frühen 9. Jahrhundert ihre urkundliche Ersterwähnung. Der alte Stern und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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