Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 99837 Werra-Suhl-Tal |
Telefon: | 03692233142 |
Fax: | 03692233210 |
E-Mail: | info@stadt-werra-suhl-tal.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695616501 |
Fax: | 03695616599 |
E-Mail: | bauordnung.strassenbau@wartburgkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eisenacher Straße 98, 36208 Wildeck |
Telefon: | 06626920031 |
Fax: | 06626920050 |
E-Mail: | gemeinde@wildeck.de |
Anschrift: | Obere Goethestraße 17, 36266 Heringen (Werra) |
Telefon: | 06624933143 |
Fax: | 06624933100 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Wilhelmstr. 53, 99834 Gerstungen |
Telefon: | 0369222450 |
Fax: | 036922245400 |
E-Mail: | info@gerstungen.de |
Anschrift: | Schloss 1, 36269 Philippsthal (Werra) |
Telefon: | 0662092100 |
Fax: | 06620921041 |
E-Mail: | info@philippsthal.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 11, 36460 Dorndorf |
Telefon: | 03696323726 |
Fax: | 03696323777 |
E-Mail: | info@krayenberggemeinde.de |
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Dippach ist durch seine Nähe zur Stadt Berka an der Werra ein attraktiver Ausflugsort. Wandertouren in das Richelsdorfer Gebirge bieten sich besonders an. Die besucherfreundliche Gemeinde wird sehr durch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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