Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach |
Telefon: | 0369648831 |
Fax: | 0369648855 |
E-Mail: | bauamt@dermbach.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695616501 |
Fax: | 03695616599 |
E-Mail: | bauordnung.strassenbau@wartburgkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 29, 36419 Geisa |
Telefon: | 03696769147 |
Fax: | 03696769119 |
E-Mail: | info@geisa.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 3, 36414 Unterbreizbach |
Telefon: | 03696251215 |
Fax: | 03696251220 |
E-Mail: | info@unterbreizbach.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 21, 36404 Vacha |
Telefon: | 03696326123 |
Fax: | 03696326117 |
E-Mail: | allgemein@vacha.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 11, 36460 Dorndorf |
Telefon: | 03696323726 |
Fax: | 03696323777 |
E-Mail: | info@krayenberggemeinde.de |
Anschrift: | Schloss 1, 36269 Philippsthal (Werra) |
Telefon: | 0662092100 |
Fax: | 06620921041 |
E-Mail: | info@philippsthal.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die urkundliche Ersterwähnung von Oechsen datiert in das Jahr 977. Der Ort in der Rhön ist unweit von Dermbach gelegen. Die St. Laurentius-Kirche ist einen Besuch wert. Weit über die Gemeindegrenzen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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