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Anschrift: | Hauptstraße 23, 99439 Am Ettersberg |
Telefon: | 03645278532 |
Fax: | 03645278521 |
E-Mail: | info@am-ettersberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda |
Telefon: | 03644540761 |
Fax: | 03644540850 |
E-Mail: | post.landratsamt@wl.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Willerstedter Str. 1, 99510 Ilmtal-Weinstraße |
Telefon: | 03646295420 |
Fax: | 03646295429 |
E-Mail: | hensel@ilmtal-weinstrasse.de |
Anschrift: | Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt |
Telefon: | 03637341124 |
Fax: | 03637341190 |
E-Mail: | poststelle@lg-buttstaedt.de |
Anschrift: | Schwanseestr. 17, 99421 Weimar |
Telefon: | 03643762356 |
Fax: | 03643762201 |
E-Mail: | sicherheitundordnung@stadtweimar.de |
Anschrift: | Markt 1, 99510 Apolda |
Telefon: | 03644650357 |
Fax: | 03644650249 |
E-Mail: | ordnungswesen@apolda.de |
Anschrift: | Markt 1, 99625 Kölleda |
Telefon: | 03635450120 |
Fax: | 03635450144 |
E-Mail: | info@koelleda.de |
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Buttelstedt befindet sich unweit der Stadt Weimar und wurde vermutlich bereits im frühen 9. Jahrhundert erstmals schriftlich dokumentiert. Das imposante Denkmal des Menhir zu Buttelstedt sollte unbedingt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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