Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jahnstr. 10, 73114 Schlat |
Telefon: | 07161811990 |
Anschrift: | Mörikestraße 29, 72587 Römerstein |
Telefon: | 07382682 |
E-Mail: | kindergarten-donnstetten@web.de |
Anschrift: | Kreuzwiesenstr. 1, 73337 Bad Überkingen |
Telefon: | 073343590 |
Anschrift: | Hermann-Hesse-Str. 30, 73092 Heiningen |
Telefon: | 0716142171 |
Anschrift: | Hofstr. 4, 73092 Heiningen |
Telefon: | 0716141976 |
Anschrift: | Weite Straße 121, 89150 Laichingen |
Telefon: | 073336066 |
Anschrift: | Mühlweg 6, 89150 Laichingen |
Telefon: | 073336102 |
Fax: | 07333210280 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 50, 73235 Weilheim an der Teck |
Telefon: | 070237492855 |
Anschrift: | Jahnstr. 5, 89150 Laichingen |
Telefon: | 073336738 |
Anschrift: | Buchenrain 98, 73037 Göppingen |
Telefon: | 07161811335 |
E-Mail: | heilig_geist_kiga@web.de |
Mühlhausen im Täle ist ca. 18 km von Geislingen entfernt gelegen. Die Schwäbische Albstraße mit ihren vielen Sehenswürdigkeiten verläuft durch den besucherfreundlichen Ort.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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