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Fahrschule in Mannheim im Branchenbuch


Fahrschule Schwengle im Branchenbuch Mannheim

Relaisstraße 71-73, 68219 Mannheim


0172 6315103


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Schwengle in Mannheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Schwengle

Wir sehen in unserem Beruf eine Berufung. Dies spiegelt sich auch in der sehr guten Abschlussquote wieder. Die Fahrzeuge sind stets auf dem aktuellen Stand der Technik und top gepflegt.

Anschrift

StraßeRelaisstraße 71-73
PLZ, Ort68219 Mannheim
Koordinaten49.4344,8.52685
KFZ-Navigation49.4344,8.52685

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag17:30 - 20:30
Dienstaggeschlossen
Mittwoch17:30 - 20:30
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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