Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen |
Telefon: | 073615031334 |
Fax: | 07361503581334 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 30, 73430 Aalen |
Telefon: | 07361521145 |
Fax: | 07361521911 |
E-Mail: | sportamt@aalen.de |
Anschrift: | Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim |
Telefon: | 073213210 |
Fax: | 073213212410 |
E-Mail: | post@landkreis-heidenheim.de |
Anschrift: | Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906746050 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | sportfoerderung@lra-donau-ries.de |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen a.d.Donau |
Telefon: | 0907151236 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 091419020 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Riesbürg ist nur ca. 5 km westlich von Nördlingen gelegen und daher ein beliebtes Ausflugsziel. In dem Goldbergmuseum gibt es zahlreiche Informationen über die Besiedlung des Goldbergs in der Steinzeit.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
|