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Vielerorts sind die Sportämter mit der Verwaltung der Sportstätten und Sportanlagen betraut. Dies umfasst in der Regel ein breites Spektrum an Aufgaben. So muss nicht nur - in Abstimmung mit den jeweiligen Sportvereinen – über die Vergabe der Sportstätten entschieden werden; auch die Qualitätssicherung, Kontrolle und Pflege der Anlagen wird regelmäßig durch die Behörde geleistet.