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Steuerberatung in Albstadt im Branchenbuch


Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Albstadt im Branchenbuch Albstadt

Klarastr. 44, 72458 Albstadt


01522 9588278


Der Gewerbeeintrag Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Albstadt in Albstadt ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Albstadt

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Willkommen beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. in der Beratungsstelle Albstadt. Der Beratungsstellenleiter Alexander Wagner ist seit 2012 für seine Mitglieder tätig und erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Insbesondere bei der Beratung von Soldaten, Auszubildenden und Studenten besitzt Herr Wagner ausgeprägte Fachkenntnisse. Er ist auch Ihr Ansprechpartner für alle steuerrelevanten Fragen rund um Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis unseres Vereins. Mitglieder profitieren von unserem Allround-Paket der Lohnsteuerhilfe, von der Erstellung der Steuererklärung bis hin zur Prüfung des Steuerbescheids. Termine sind nach Vereinbarung bis einschließlich 20:00 Uhr möglich.

Anschrift

StraßeKlarastr. 44
PLZ, Ort72458 Albstadt
Koordinaten48.2169,9.02198
KFZ-Navigation48.2169,9.02182

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:30 - 18:00
Dienstag09:30 - 18:00
Mittwoch09:30 - 18:00
Donnerstag09:30 - 18:00
Freitag09:30 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Gründungsjahr2012
StichwörterLohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfeverein, Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfe, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Beratung, Steuern sparen, Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Pensionäre, Studenten, steuerliche Beratung, Steuererstattung, Steuerbescheid, Steuerrückerstattung, Steuervorteile, Steuertipps, Beratungsstelle, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle
DienstleistungenErstellung der Einkommensteuererklärung, Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung, Prüfung des Steuerbescheids, Einlegung von Einsprüchen, Ganzjährige steuerliche Beratung, Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Verlängerung von Abgabefristen
VerbändeBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Sprachendeutsch

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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