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Fahrschule in Tyrlaching im Branchenbuch


Fahrschule Eggerl im Branchenbuch Kirchweidach

Hauptstraße 14, 84558 Kirchweidach


08669 3573121


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Eggerl in Tyrlaching ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Eggerl

Unterrichtstermine!

Herzlich willkommen bei Fahrschule Eggerl in Kirchweidach,

Wir vermitteln Wissen!
Erlerne das theoretische Wissen schnell, einfach und nachhaltig.

Wir legen großen Wert auf übersichtliche und moderne Lernmethoden. Aus diesem Grund vertrauen wir auf „Fahren Lernen Max“.

Das Praktische: Ob am PC, via Smartphone-App oder klassisch mit dem Buch – du kannst selbst entscheiden, wie du den Stoff am liebsten lernst.

Anschrift

StraßeHauptstraße 14
PLZ, Ort84558 Kirchweidach
Koordinaten48.0849,12.642
KFZ-Navigation48.0849,12.642

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwoch19:00 - 20:30
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule, Führerschein, Führerschein Auto, Führerschein Bus, Führerschein Intensivkurs, Führerscheinklasse, Führerscheinklassen, Führerschein LKW, Führerschein Motorrad, Führerschein Zugmaschine

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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