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Fahrschule in Augsburg im Branchenbuch


Fahrschule Keinath im Branchenbuch Augsburg

Augsburger Str. 40, 86157 Augsburg


0821 524900


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Keinath in Augsburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Keinath

Führerschein der Klassen A und B, Mofa, Seminare

Mach deinen Führerschein der Führerscheinklassen A und B bei Fahrschule keinath, eine der ältesten Fahrschulen Bayerns. Unser Team ist an 5 Standorten in und um Augsburg für dich da. Täglich Unterricht, Ferien- und Intensivkurse, Erste Hilfe Kurse vor Ort und ein Rund um Paket, auch wenn mal Punkte oder schwerer wiegende Probleme auf dich zukommen, ganz egal, wir sind da!! Schreib uns eine Mail, buche dir einen online Termin, ruf an oder komm zu unseren Öffnungszeiten vorbei, wir freuen uns auf dich! www.fahrschule-keinath.de

Anschrift

StraßeAugsburger Str. 40
PLZ, Ort86157 Augsburg
Koordinaten48.3624,10.8685
KFZ-Navigation48.3624,10.8685

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 18:30
Dienstag09:00 - 18:30
Mittwoch09:00 - 18:30
Donnerstag09:00 - 18:30
Freitag09:00 - 18:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

Gründungsjahr1934
Dienstleistungen125er, Anhängerführerschein, ASF Seminare, Autoführerschein, BE Ausbildung, Fahrausbildung, Fahrschulwechsel, Fahrsicherheitstraining, Führerscheinausbildung, Führerscheinentzug, Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse AM, Klasse B, Klasse B96, Klasse BE, Lebensrettende Sofortmaßnahmen, Motorradausbildung, Motorradfahrschule, Motorradführerschein, MPU, MPU-Voprbereitung, PKW-Führerschein, Probezeit, Punkteabbau
Verbändebayrischer Fahrlehrerverband, Gecco media

Akzeptierte Zahlungsmittel

Bargeld, Rechnung

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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