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Steuerberatung in Augsburg im Branchenbuch


Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Augsburg Am Schäfflerbach im Branchenbuch Augsburg

Otto-Lindenmeyer-Str. 28, 86153 Augsburg


0821 450782380


Der Gewerbeeintrag Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Augsburg Am Schäfflerbach in Augsburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Augsburg Am Schäfflerbach

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Willkommen beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. in der Beratungsstelle Augsburg, Am Schäfflerbach. Seit 2023 ist der Beratungsstellenleiter Christian Wittal für seine Mitglieder tätig und erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen der Beratungsbefugnis. Durch seine mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in den verschiedensten Steuerbereichen ist Herr Wittal Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Einkommensteuererklärung. Termine nach Vereinbarung, auch Abendtermine. Beratung vor Ort, Onlinetermine, Hausbesuche nur auf Anfrage. Beratung in Deutsch & Englisch. Büro im 3. Stock, Ostflügel im Augsburger Atrium-Palast (Augsburger Bürozentrum). Über Aufzug erreichbar. Kostenlose Parkplätze verfügbar.

Anschrift

StraßeOtto-Lindenmeyer-Str. 28
PLZ, Ort86153 Augsburg
Koordinaten48.3683,10.9175
KFZ-Navigation48.3685,10.9177

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag10:00 - 18:00
Dienstag10:00 - 18:00
Mittwoch10:00 - 18:00
Donnerstag10:00 - 20:00
Freitag10:00 - 15:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Gründungsjahr2023
StichwörterLohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfeverein, Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfe, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Beratung, Steuern sparen, Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Pensionäre, Studenten, steuerliche Beratung, Steuererstattung, Steuerbescheid, Steuerrückerstattung, Steuervorteile, Steuertipps, Beratungsstelle, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle
DienstleistungenErstellung der Einkommensteuererklärung, Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung, Prüfung des Steuerbescheids, Einlegung von Einsprüchen, Ganzjährige steuerliche Beratung, Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Verlängerung von Abgabefristen
VerbändeBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Sprachendeutsch;englisch

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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