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Der Gewerbeeintrag Notare Dr. Lichtenwimmer Dr. Meininghaus in Ingolstadt ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar.
Notare Dr. Lichtenwimmer Dr. Meininghaus
Die Notarkanzlei Dr. Lichtenwimmer & Dr. Meininghaus, im Herzen der Altstadt von Ingolstadt gelegen, ist ausschließlich auf Notardienstleistungen spezialisiert und bietet mit persönlichem Engagement und individuell zugeschnittenen Beratungen Unterstützung bei Ihren Anliegen. Unser Fokus liegt auf Familienrecht, Immobilienrecht und Erbrecht, wobei wir stets darauf achten, komplexe rechtliche Themen verständlich und klar zu vermitteln, ohne auf Sorgfalt und Genauigkeit zu verzichten. Bei uns erhalten Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner, der eng mit Ihnen zusammenarbeitet, um optimale Lösungen zu finden. Unser erfahrenes Notarteam steht Ihnen jederzeit als kompetenter Berater zur Seite.
Ingolstadt an der Donau ist nach München die zweitgrößte Stadt Oberbayerns und wurde schon 1472 die erste bayerische Universitätsstadt. Schon 806 wurde Ingolstadt erstmals schriftlich genannt. In...
Weitere Einträge zu Notar in Ingolstadt im Branchenbuch
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.