Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lärchenstraße 1, 91575 Windsbach |
Telefon: | 098717416 |
E-Mail: | kindergarten@windsbach.de |
Anschrift: | Am Schießwasen 10, 91575 Windsbach |
Telefon: | 09871657502 |
E-Mail: | hausfuerkinder-windsbach@t-online.de |
Anschrift: | Reuther Straße 12, 91564 Neuendettelsau |
Telefon: | 098745993 |
E-Mail: | kindergarten-archenoah@t-online.de |
Anschrift: | Veitsaurach S 29, 91575 Windsbach |
Telefon: | 09871657628 |
E-Mail: | aurachstrolche@windsbach.de |
Anschrift: | Rampenstraße 1, 91564 Neuendettelsau |
Telefon: | 098744790 |
Anschrift: | Heilsbronner Straße 5, 91564 Neuendettelsau |
Telefon: | 0987482382 |
Anschrift: | Ansbacher Straße 2, 91734 Mitteleschenbach |
Telefon: | 09871876 |
E-Mail: | kindergarten.m-e@gmx.de |
Anschrift: | Am Anger 11, 91183 Abenberg |
Telefon: | 09873757 |
Anschrift: | Schulweg 5, 91183 Abenberg |
Telefon: | 09873212 |
Windsbach im Landkreis Ansbach liegt im Rangau an der Fränkischen Rezat an der Aurach. Der Ort erhielt 1278 die Stadtrechte. Das Stadtbild ist geprägt durch die Reste der Stadtbefestigung, die Stadtkirche...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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