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Gerichtsvollzieher in Taufkirchen (bei München) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 5)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Gerichtsvollzieher Winter
16.07 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08932208522
Fax:08932208016
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 16-18 Uhr
(8)
Hauptgerichtsvollzieher Schmidt
16.28 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Baumgartnerstraße 1, 81373 München
Telefon:089536685
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8:30-10:30 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Hofmann
16.28 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Graflinger Straße 22, 94469 Deggendorf
Telefon:099138315315
Fax:099138315316
E-Mail:gvhofmann.johann@hotmail.de
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr, FR 09-11 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Fischer
16.28 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schragenhofstraße 27, 80992 München
Telefon:0891406453
Fax:0891406260
Sprechzeiten:Mo+Do 12-14 Uhr
(12)
Hauptgerichtsvollzieher Geiger
16.38 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Griegstr. 27, 80807 München
Telefon:089355608
Fax:08935827259
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 15-17 Uhr
(24)
Gerichtsvollzieher Ulrich
17.52 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08941179704
Fax:08941157252
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Schubert
17.52 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Holzstraße 11, 80469 München
Telefon:08923232920
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mi+Fr 9-11 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Lurz
17.52 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:0891412742
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieher Krammer
17.52 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08914303526
Fax:08914334508
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(12)
Hauptgerichtsvollzieher Zeitler
17.52 km von Taufkirchen (bei München)
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:089142786
Fax:0891406260
Sprechzeiten:Di+Do 11-13 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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