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Gerichtsvollzieher sind im Allgemeinen einem bestimmten Amtsgerichtsbezirk zugeordnet, sodass ihre regionale Zuständigkeit vom jeweiligen Amtsgericht abhängt. Es ist allerdings nicht üblich, den Auftrag eines Gläubigers direkt an einen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten. Stattdessen ist man regelmäßig dazu angehalten, einen entsprechenden Gläubigerauftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts zu geben. Die Kontaktdaten der jeweiligen Gerichtsvollzieherverteilerstelle kann man normalerweise beim zuständigen Amtsgericht erfragen.