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Lebenshilfe München HPT und SVE Unterhaching
Wir betreuen und fördern Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit genetischen Syndromen (gemäß § 53 ff SGB XII), Anfallsleiden, Schwerstmehrfachbehinderungen, frühkindlichem Autismus oder, die von geistiger Behinderung bedroht sind. Meist zeigen die Kinder gravierende Entwicklungsrückstände in mehreren Entwicklungsbereichen. Die heilpädagogischen Kleingruppen bieten ein optimales Lernfeld für die Persönlichkeitsentwicklung, das Sozialverhalten der Kinder und das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten. Alle Kinder werden, unabhängig von ihren Beeinträchtigungen, in alle Aktivitäten der Gruppe integriert und dabei, ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend, unterstützt.
Unterhaching liegt im oberbayerischen Landkreis München. Die zweitgrößte Gemeinde im Landkreis wurde bereits im Jahre 806 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a...
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Begrifflich leitet sich „Schule“ vom lateinischen schola ab und dient der Vermittlung von Wissen und Können von Lehrern an Schüler.
Schulwesen in Deutschland
Grundlegend differenziert man innerhalb des Schulwesens zwischen Grundschulen, Sekundarschulen und Hochschulen. Das Bildungssystem unterliegt primär den Regelungen der Bundesländer. Daher sind insb. im Sekundarbereich z. T. große Unterschiede festzustellen: In einigen Bundesländern wird zwischen Haupt-, Real- und Gymnasien unterschieden, während andere (z. B. Berlin) Gymnasien und Sekundarschulen besitzen.
Privatschule
Neben den Schulen in öffentlicher Trägerschaft gibt es Privatschulen. Diese werden von freien, also nichtstaatlichen Schulträgern betrieben. Daher wird häufig von Schulen in freier Trägerschaft gesprochen.
Ersatzschulen in Deutschland
Die meisten Schulen in freier Trägerschaft sind im Sekundarbereich zu finden. Man bezeichnet diese Schulen dann als Ersatzschulen, wenn durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll, oder anerkannte Schulabschlüsse (z. B. Abitur) vergeben werden sollen.
Ergänzungsschulen
Von den Ersatzschulen sind Ergänzungsschulen als weitere Form der Schulen in freier Trägerschaft zu nennen. In der Regel sind die Ergänzungsschulen nicht an die Anforderungen der Schulpflicht gebunden. Oftmals werden neue Bildungsgänge an Ergänzungsschulen angeboten (z. B. Sprachschule, Schauspielschule), die keine Entsprechungen in öffentlichen Schulen besitzen.