Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Ohe 1, 94529 Aicha vorm Wald |
Telefon: | 085447334 |
E-Mail: | kita.aicha@bistum-passau.de |
Anschrift: | Hauptstr. 9, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 085441777 |
Anschrift: | Am Steinberg 6, 94113 Tiefenbach |
Telefon: | 085462112 |
E-Mail: | kindergarten.kirchberg.v.w@bistum-passau.de |
Anschrift: | Sportplatzstr. 11, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 085048434 |
Anschrift: | Albersdorfer Str. 20, 94535 Eging a.See |
Telefon: | 08544473 |
Anschrift: | Am Schlossberg 4, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 085048717 |
Anschrift: | Jahnweg 27, 94538 Fürstenstein |
Telefon: | 085048717 |
E-Mail: | kita.fuerstenstein@bistum-passau.de |
Anschrift: | Am Kellerberg 10, 94575 Windorf |
Telefon: | 08546422 |
Anschrift: | Marienstr. 28, 94154 Neukirchen vorm Wald |
Telefon: | 085048378 |
Anschrift: | Jahnstr. 5, 94575 Windorf |
Telefon: | 08546409 |
Aicha vorm Wald liegt im Vorwaldgebiet des Bayerischen Waldes im Landkreis Passau. Die Ortschaft hat einen Anschluss an die A3 und ist somit gut zu erreichen. Sehenswert ist das Schlösschen zu Aicha und die...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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