Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg |
Telefon: | 093180035828 |
Fax: | 093180035821 |
E-Mail: | sport@lra-wue.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stettiner Str. 1, 97072 Würzburg |
Telefon: | 09317908452 |
Fax: | 09317908498 |
E-Mail: | sport@stadt.wuerzburg.de |
Anschrift: | Würzburger Straße, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537931106 |
Fax: | 093537937106 |
E-Mail: | Sport@Lramsp.de |
Anschrift: | Gartenstr. 1, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 09341820 |
Fax: | 09341825660 |
E-Mail: | infos@main-tauber-kreis.de |
Anschrift: | Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 093219282400 |
Fax: | 093219282499 |
E-Mail: | lra@kitzingen.de |
Anschrift: | Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt |
Telefon: | 09721550 |
Fax: | 0972155337 |
E-Mail: | info@lrasw.de |
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Hettstadt liegt im unterfränkischen Landkreis Würzburg und gehört der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft an. Die Gemeinde befindet sich auf einem Hochplateau am linken Mainufer, fast auf gleicher Höhe...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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