Handwerk in Augsburg im Branchenbuch
Türöffnung-24 im Branchenbuch Augsburg
Neuburger Straße 95, 86167 Augsburg
0176 20981374
Der Gewerbeeintrag Türöffnung-24 in Augsburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Handwerk.
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Straße | Neuburger Straße 95 | |
PLZ, Ort | 86167 Augsburg | |
Koordinaten | 48.3846,10.9171 |
Mobil | 0176 20981374 |
kontakt@tueroeffnung-24.de |
Montag | 24h geöffnet |
Dienstag | 24h geöffnet |
Mittwoch | 24h geöffnet |
Donnerstag | 24h geöffnet |
Freitag | 24h geöffnet |
Samstag | 24h geöffnet |
Sonntag | 24h geöffnet |
Stichwörter | Schlüsseldienst, Schlüsselnotdienst, Aufsperrdienst |
Produkte | Schließanlagen |
Dienstleistungen | Türöffnung |
Augsburg am Lech und der Wertach ist Sitz der Regierung von Schwaben und geht historisch auf die römische Siedlung Augusta Vindelicorum zurück, welche 15 v. Chr. Gegründet wurde. Zahlreiche...
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Als Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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