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Fahrschule in Neumarkt in der Oberpfalz im Branchenbuch


Fahrschule Dominik im Branchenbuch Neumarkt in der Oberpfalz

Badstraße 17, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz


09181 33850


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Dominik in Neumarkt in der Oberpfalz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Dominik

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Herzlich willkommen bei der Fahrschule Dominik!
Unsere ausgebildeten und kompetenten Fahrlehrer unterrichten Sie in Theorie und Praxis und zeigen Ihnen das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Aktuellste Lernmethoden und Fahrzeuge bereiten Sie professionell auf Fahrvergnügen und Mobilität vor. Sie haben Interesse an unseren Leistungen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Sie!
Ihre Fahrschule Dominik

Anschrift

StraßeBadstraße 17
PLZ, Ort92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Koordinaten49.2766,11.4658
KFZ-Navigation49.2766,11.4658

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag18:00 - 19:30
Dienstag18:00 - 19:30
Mittwochgeschlossen
Donnerstag18:00 - 19:30
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Unterricht Lauterhofen: Die 19:00-20:30 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Auto Führerschein, Bootsschulen, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Fahrschule, Fahrschule Neumarkt, Ferienfahrschulen, Führerschein, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschulen, Neumarkt, Pkw-Fahrschulen, Taxifahrerausbildungen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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