Fahrschule in Nürnberg im Branchenbuch
Manni`s Fahrschule im Branchenbuch Nürnberg
Bucher Straße 95, 90419 Nürnberg
0911 330441
Der Gewerbeeintrag Manni`s Fahrschule in Nürnberg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Bucher Straße 95 | |
PLZ, Ort | 90419 Nürnberg | |
Koordinaten | 49.4653,11.0695 | |
KFZ-Navigation | 49.4653,11.0695 |
Montag | 16:00 - 19:00 |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 16:00 - 19:00 |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Unterricht Montag und Mittwoch von 19:00 bis 20:30 Uhr Jeden zweiten Samstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr |
Die Stadt Nürnberg gehört als Teil des Regierungsbezirkes Mittelfranken zum Bundesland Bayern. Als dessen zweitgrößte Metropole bildet sie das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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