Fahrschule in Nürnberg im Branchenbuch
Mannis Fahrschule im Branchenbuch Nürnberg
Bucher Str. 95, 90419 Nürnberg
0911 330441
Der Gewerbeeintrag Mannis Fahrschule in Nürnberg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Bucher Str. 95 | |
PLZ, Ort | 90419 Nürnberg | |
Koordinaten | 49.4653,11.0695 | |
KFZ-Navigation | 49.4653,11.0695 |
Montag | 14:00 - 19:00 |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Stichwörter | Anhänger-Fahrschule, Anhängerschulung, Ausbildungsfahrschulen, Autofahren lernen, Autoführerschein, Automatikfahrzeugschulung, Autos verwenden, Berufskraftfahrerausbildung, Busfahrausbildungen, Busführerschein anbieten, Fahrausbildung, Fahrlehrer, Fahrlehrerfortbildung, Fahrlehrerin, Fahrlehrer-Service, Fahrschüler |
Sprachen | Englisch |
Die Stadt Nürnberg gehört als Teil des Regierungsbezirkes Mittelfranken zum Bundesland Bayern. Als dessen zweitgrößte Metropole bildet sie das wirtschaftliche, politische und kulturelle Zentrum...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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