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Herzlich Willkommen bei der Fahrschule Schlicht! Seit knapp 60 Jahren bildet die Fahrschule Schlicht Fahrschüler erfolgreich in den verschiedenen Klassen aus. Unsere ausgebildeten und kompetenten Fahrlehrer unterrichten Dich in Theorie und Praxis und zeigen Dir das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Aktuellste Lernmethoden und Fahrzeuge bereiten Dich professionell auf Fahrvergnügen und Mobilität vor. Ob Mofa, Roller, Motorrad, Auto, Transporter, Lkw, Traktor oder großen Reisebus, wir bieten alle Führerscheinklassen an. Wir bilden alle Klassen auf unseren eigenen Fahrzeugen aus und sind somit einmalig in Lauf. Du hast Interesse an unseren Leistungen? Dann nimm Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Dich!
Lauf an der Pegnitz im Landkreis Nürnberger Land wurde 1355 zur Stadt erhoben. Sehr bekannt ist das Wenzelschloss. Architektonisch bemerkenswert sind die Stadttore nahe dem historischen Marktplatz, die...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Lauf an der Pegnitz im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.