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Der Gewerbeeintrag Wilde Alpentouren in Eisenberg (Allgäu) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Reiseveranstalter.
Wilde Alpentouren
Wilde Alpentouren – wir sind Dein Anbieter, wenn es um Alpenüberquerungen, Hüttentouren bzw. Hüttenwandern oder um Skitouren geht. Den Klassiker der Alpenüberquerungen von Oberstdorf nach Meran bieten wir genauso, wie die einsamen Wege in den Westalpen. Unsere Skitouren in den Alpen reichen von den Seealpen bis in die Dolomiten - von Genusstouren bis zu anspruchsvollen Varianten ist alles dabei. Die Skitouren in Norwegen finden sowohl in bekannten als auch unbekannten und äußerst spannenden Gebieten statt. Dabei legen wir sehr viel Wert auf Nachhaltigkeit, Qualität und Fairness. Für uns bedeutet das: Touren ausschließlich in Europa mit kleinen Gruppen (maximal 5 bis 10 Teilnehmer), CO2-Kompensation und häufige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, geprüfte Wander- und Bergführer, offene und ehrliche Beratung.
Eisenberg liegt im schwäbischen Landkreis Ostallgäu und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Seeg an. Die Gemeinde besteht aus 16 Ortsteilen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen u.a. die Burgen...
Weitere Einträge zu Reiseveranstalter in Eisenberg (Allgäu) im Branchenbuch
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Ein Reiseveranstalter kombiniert in der Regel eigene Leistungen und Leistungen anderer Unternehmen u.a. Hotelübernachtungen, Bahnfahrten oder Flugtickets. Die Vermarktung der Pauschalreisen wird im Namen des Reiseveranstalters, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko angeboten.
Reisevermittler
Ein Reisevermittler versorgt die Reisenden ausschließlich mit Leistungen anderer Unternehmen. Dazu gehören u.a. Pauschalreisen, Hotelzimmer, Reiseversicherungen, Mietwagen, Bahntickets und Flugtickets. Die Reisenden müssen unbedingt darüber informiert werden, dass es sich um nicht im eigenen Namen erbrachte sondern nur um vermittelte Leistungen handelt.
Aufgaben des Reisevermittlers
Ein Reisevermittler tritt in der Hauptsache als Berater bezüglich Reiseziel und Reiseart sowie Wahl des passenden Reiseveranstalters auf. Er sorgt für eine zügige Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Reiseveranstalter. Danach erfolgt in der Regel eine gültige Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter an den Kunden. Diese erfolgt wieder durch den Reisevermittler. Der Reisevermittler händigt die vom Reiseveranstalter ausgefertigten Reiseunterlagen nach vollständiger Bezahlung der Reise aus.
Reisevertrag: Definition
Ein Reisevertrag kommt normalerweise ausschließlich mit einem Reiseveranstalter und nicht mit einem Reisevermittler zustande. Der Reisevertrag kann eine Pauschalreise oder einzelne Reisebausteine betreffen. Der abgeschlossene Vertrag erhält seine Gültigkeit mit einer E-Mail-Bestätigung oder durch Aushändigung einer Buchungsbestätigung durch den Reisevermittler. Außerdem kann auch der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung an den Kunden senden.